ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Rebekka Weiland Fotografie.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Rebekka Weiland Fotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Rebekka Weiland Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Rebekka Weiland Fotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shoots oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Rebekka Weiland Fotografie vorgelegte Angebot, einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist
angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen, muss jedoch von beiden Seiten bestätigt werden.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Rebekka Weiland Fotografie durch einen Kunden können ein Portrait-Shoot, ein Familien-Shoot, eine fotografische Hochzeitsreportage, generelle Aufträge im Bereich people-Fotografie etc. sein.
3 Modalitäten der Leistungserbringung - Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Rebekka Weiland Fotografie vor Buchung schriftlich zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shoots die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Rebekka Weiland Fotografie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünschen des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shoots kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist, Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Rebekka Weiland Fotografie berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Rebekka Weiland Fotografie und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Rebekka Weiland Fotografie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist nicht möglich.
4 Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial
4.1 Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1
Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Rebekka Weiland Fotografie. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben. Jegliche Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage, Instagram-Filter, Schriftzüge, farbliche Veränderungen etc. oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist nicht gestattet.
4.3 Für jegliche Reklamationen am gelieferten Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 4 Tagen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Rebekka Weiland Fotografie erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Rebekka Weiland Fotografie.
4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Rebekka Weiland Fotografie zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
5 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Rebekka Weiland Fotografie erhalten hat, hält sich Rebekka
Weiland Fotografie diesen Termin für den Kunden frei.
5.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shoot und Nutzungsgebühr, Kosten für Beratung und Vorgespräche, Abweichungen bei Hochzeitsreportagen) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Rebekka Weiland Fotografie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
5.3 Die Stornierung des Shoots ist bis zu 91 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
5.4 Bei einer Stornierung ab 90 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
5.5 Bei einer Stornierung ab 21 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
5.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres - ein gleichwertiges Shoot, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
5.7 Wird das Shoot durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
6 Absage durch Rebekka Weiland Fotografie - Änderungen im Shoot-Ablauf
6.1 Kann Rebekka Weiland Fotografie aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
Rebekka Weiland Fotografie wird sich wenn möglich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Rebekka Weiland Fotografie nicht. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Rebekka Weiland Fotografie und dem Ersatzfotografen zustande.
6.2 Unwesentliche Änderungen im Shoot-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shoot-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shoot durch Rebekka Weiland Fotografie abgesagt werden, erstattet Rebekka Weiland Fotografie umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Rebekka Weiland Fotografie.
7 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen und Hochzeiten
7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Rebekka Weiland Fotografie darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter und Rebekka Weiland Fotografie unverzüglich mitteilen.
7.2 Der Kunde/ Veranstalter hat Rebekka Weiland Fotografie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
7.3 Unterlässt der Kunde/ Veranstalter die vorgeschriebene Information seiner Gäste und/ oder Rebekka Weiland Fotografie gegenüber, stellt der Kunde damit Rebekka Weiland Fotografie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Rebekka Weiland Fotografie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
7.6 Rebekka Weiland Fotografie wird der einzige professionelle Fotograf sein, der am Veranstaltungstag engagiert wird und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen, Fotografen, Videografen und anderen Dienstleistern.
7.7 Die Verpflegung des Fotografen (und ggf. seines Assistenten) und anfallende Parkgebühren am Tag der Veranstaltung werden vom Veranstalter gestellt, bzw. nachträglich erstattet. Dem Fotografen (und ggf. seines Assistenten) wird ein offizieller Sitzplatz im Saal der Feier (auch zur Ablage von Equipment) zugewiesen. Während der Veranstaltung stehen dem Fotografen Pausen nach eigenem Ermessen und nach Absprache mit dem Veranstalter zu.
8 Allgemeine Hinweise für all unsere Shoots und Hochzeitsreportagen
8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin am vereinbarten Fotoshoot-Ort erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Rebekka Weiland Fotografie, davon im Einzelfall abzuweichen.
8.2 Rebekka Weiland Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shoot genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.
8.4 Newborn-Shoots sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grundsätzlich bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.
8.5 Ein Newborn-Shoot oder eine Family Homestory kann beim Kunden zu Hause (Berechnung von Anfahrtskosten) oder an einem anderen Ort stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie Ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.
8.6 Falls ein am Shoot teilnehmendes Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shoot ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dafür wird eine Stornierungspauschale von 35€ fällig.
8.7 Denken Sie bitte auch an Wechselkleidung für sich und Ihr Baby.
8.8 Während des gesamten Shoots liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/ die Kinder bei den Eltern.
8.9 Rebekka Weiland Fotografie ist berechtigt, Bilder auf der eigenen Webseite, in einem Schau-Album und auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Facebook, Pinterest und Instagram) zu Referenzzwecken zu nutzen. Das Einverständnis des Kundens ist Buchungsvoraussetzung.